Vorschlag für Montag, 19. Januar 2026: Volksabstimmung in Oberschlesien 1921
Die
Volksabstimmung in Oberschlesien 1921 fand am 20. März 1921 in Folge des Versailler Vertrages statt. Sie hatte die Frage der territorialen Zugehörigkeit eines Teiles der preußischen Provinz Oberschlesien zum Gegenstand und führte letztlich zur
Teilung Oberschlesiens und zur Abtretung von Ostoberschlesien an Polen. Die Abstimmung wurde von einer Interalliierten Kommission durchgeführt, die hierfür im Rahmen einer zeitlich befristeten Autonomie von Februar 1920 bis Juli 1922 die Regierungsgewalt im betroffenen Gebiet ausübte. Das Abstimmungsgebiet umfasste große Teile der Provinz Oberschlesien, jedoch ohne die westlichsten Kreise Grottkau, Neisse und Falkenberg, und nur den östlichen Teil des Kreises Neustadt O.S. Die etwa 1,2 Millionen Stimmberechtigten wurden darüber befragt, ob Oberschlesien bei Deutschland verbleiben oder an das 1918 wiederbegründete Polen angegliedert werden sollte. Es beteiligten sich etwa 97 % der Stimmberechtigten, wobei sich über das gesamte Stimmgebiet hinweg etwa 60 % für einen Verbleib bei Deutschland und etwa 40 % für einen Beitritt zu Polen aussprachen, bei lokal jeweils sehr stark abweichenden Voten. Der Völkerbundrat nahm am 20. Oktober 1921 einen auf Basis der Gemeindeergebnisse ausgearbeiteten Vorschlag zur Teilung der Region entlang der sogenannten Sforza-Linie an. Das kleinere, stärker industrialisierte Ostoberschlesien ging an Polen, während der größere, eher landwirtschaftlich geprägte westliche Gebietsteil bei Deutschland verblieb. –
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