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Vor 75 Jahren: Parla­ment­arischer Rat ver­kündet das Grundgesetz
Seit 70 Jahren bildet das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland das Fundament der deutschen Demokratie. Dass es einmal so alt werden würde, hätte bei seiner feierlichen Verkündung in der Schlusssitzung des Parlamentarischen Rates am 23. Mai 1949 wohl niemand der Anwesenden vermutet – am wenigsten die Mitglieder des Parlamentarischen Rates selbst, als sie nach neun Monaten intensiver Beratungen am 8. Mai 1949 das Grundgesetz verabschiedet hatten.
23.05.2024 10:00
Anhörung zum Thema „Engagierte Stadt“
Der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement beschäftigt sich am Mittwoch, 15. Mai 2024, ab 16.30 Uhr mit dem Thema „Engagierte Stadt“. Die Mitglieder dieses Unterausschusses des Familienausschusses befassen sich mit aktuellen Gesetzesvorhaben, die bürgerschaftliches Engagement betreffen. Darüber hinaus wirkt das Gremium an der Fortentwicklung der Engagementpolitik des Bundes mit. (29.04.2024) Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen.
15.05.2024 16:30
Anhörung zur weiteren Digitalisierung der Justiz
Der Rechtsausschuss befasst sich am Mittwoch, 15. Mai 2024 , mit dem Thema "Weitere Digitalisierung der Justiz". Die öffentliche Anhörung beginnt um 15 Uhr und dauert etwa zwei Stunden. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Die 39 Mitglieder des Rechtsausschusses erarbeiten grundlegende Rechtsregeln für das Zusammenleben, ob rechtspolitische Gesetzgebung im Familien-, Urheber- oder im Strafrecht. Darüber hinaus beraten sie über Änderungen des Grundgesetzes und über eine Beteiligung des Deutschen Bundestages in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. (30.04.2024)
15.05.2024 15:00
Anhörung zum Thema „EU-Pauschalreiserichtlinie“
Der Tourismusausschuss befasst sich am Mittwoch, 15. Mai 2024, mit dem Thema „EU-Pauschalreiserichtlinie“. Die öffentliche Anhörung beginnt um 15 Uhr und dauert etwa eineinhalb Stunden. Mit seinen 19 Mitgliedern setzt sich das Gremium für gute touristische Rahmenbedingungen ein und macht sich für das rechtzeitige Erkennen und Vermarkten globaler Trends stark. (30.04.2024) Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
15.05.2024 15:00
52. Öffentliche Sitzung des Sportausschusses
Der Sportausschuss kommt am Mittwoch, 15. Mai 2024, zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung des Gremiums steht das Thema Sponsoring im Sport. Zu den Kernaufgaben des Ausschusses gehört die Förderung und Finanzierung effektiver und nachhaltiger Rahmenbedingungen für den Spitzensport, auch im Bereich des Sports für Menschen mit Behinderungen. Seine 19 Mitglieder erarbeiten außerdem Regelungen zur Bekämpfung von Doping und Manipulation im Sport, sie beschäftigen sich mit der gesellschaftlichen Bedeutung des Sports für andere Lebensbereiche, halten Kontakt zu Sportverbänden und lassen von unterschiedlichen Organisationen informieren. (30.04.2024) Die Sitzung wird zeitversetzt am Donnerstag ab 11.30 Uhr auf www.bundestag.de übertragen.
15.05.2024 14:30
Anhörung zur Reform des Kapitalanleger-Muster­verfahrensgesetzes
Der Rechtsausschuss befasst sich am Mittwoch, 15. Mai 2024 , mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Grundlage der öffentlichen Anhörung ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/10942), mit dem das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz reformiert und entfristet werden soll. Die 39 Mitglieder des Rechtsausschusses erarbeiten grundlegende Rechtsregeln für das Zusammenleben, ob rechtspolitische Gesetzgebung im Familien-, Urheber- oder im Strafrecht. Darüber hinaus beraten sie über Änderungen des Grundgesetzes und über eine Beteiligung des Deutschen Bundestages in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. (30.04.2024) Die Sitzung wird live im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
15.05.2024 11:00
24. Sitzung des Unterausschuss Globale Gesundheit
Der Unterausschuss Globale Gesundheit kommt am Montag, 13. Mai 2024, ab 17 Uhr zu einer zweistündigen öffentlichen Sitzung zusammen. Die Auswirkungen von Infektionskrankheiten, wie Ebola oder Tuberkulose, aber auch Antibiotikaresistenzen gehen weit über nationale Grenzen hinaus. Migrationsbewegungen schaffen neue gesundheitliche Herausforderungen. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen und die übergreifende Zusammenarbeit und den Austausch aller beteiligten parlamentarischen Gremien zu erleichtern, wurde in dieser Legislaturperiode der Unterausschuss Globale Gesundheit beim Ausschuss für Gesundheit eingerichtet. (30.04.2024) Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
13.05.2024 15:02
Anhörung zum Schwanger­schaftskonfliktgesetz
Die Bundesregierung will Schwangere vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner schützen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (20/10861) vor, der am Montag, 13. Mai 2024, im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beraten wird. Mit der Reform sollen die Rechte der Schwangeren sowie das Beratungs- und Schutzkonzept in seiner Gesamtheit gestärkt werden, in dem auch sichergestellt werden soll, dass das Fachpersonal der Beratungsstellen seine Arbeit ungestört ausüben kann. Durch die geplanten Änderungen sollen bestimmte, nicht hinnehmbare Verhaltensweisen untersagt werden, wenn diese geeignet sind, die Inanspruchnahme der Beratung oder den Zugang zu Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, zu beeinträchtigen. Das geplante Gesetz enthält außerdem Änderungen zur Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen. Sie dienen einem genaueren Überblick über die Versorgungssituation in den Ländern. (irs/che/29.04.2024) Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen.
13.05.2024 14:00
Anhörung zum Thema „Strategiefähigkeit, Strategieentwicklung und Operationalisierung für internationales Krisenmanagement"
Die Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan“ widmet sich in einer öffentlichen Anhörung am Montag, 13. Mai 2024, dem Thema „Strategiefähigkeit, Strategieentwicklung und Operationalisierung für internationales Krisenmanagement“. Das Gremium aus elf Abgeordneten und elf Sachverständigen untersucht den gesamten Zeitraum des deutschen Engagements in Afghanistan von 2001 bis 2021. Auf dieser Basis sollen Ansätze zur Optimierung des vernetzten Ansatzes als Grundprinzip deutscher Außenpolitik entwickelt werden. Der vernetzte Ansatz in der Sicherheitspolitik beschreibt die Verzahnung militärischer, polizeilicher, diplomatischer, entwicklungspolitischer und humanitärer Instrumente bei Einsätzen im Rahmen internationaler Friedensmissionen. Ob dieser Ansatz der richtige war und wie das Zusammenspiel von militärischen und zivilen Maßnahmen im internationalen Krisenmanagement aussehen müsste, um erfolgreich zu sein – dazu soll die Enquete-Kommission dem Bundestag Vorschläge für die Zukunft machen. (07.05.2024) Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen.
13.05.2024 13:00
Anhörung zur Stärkung der Binnenschifffahrt
Der Verkehrsausschuss befasst sich am Montag, 13. Mai 2024, mit der Binnenschifffahrt. Grundlage der öffentlichen Anhörung ist ein Antrag der Unionsfraktion (20/10386), in dem diese die Bundesregierung auffordert, die Binnenschifffahrt als "nationale Aufgabe zu begreifen" und entsprechend zu finanzieren und zu stärken. (30.04.2024) Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen.
13.05.2024 12:30
Fachgespräch zum Thema „Kostenfreies Mittagessen für alle Kinder“
Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beschäftigt sich in seinem öffentlichen Fachgespräch am Montag, 13. Mai 2024, mit dem Thema „Kostenfreies Mittagessen für alle Kinder“ des Bürgergutachtens „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“. Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen. Das Gremium widmet sich einem umfangreichen Aufgabengebiet: Die Themen reichen von gesunder Ernährung über gute Rahmenbedingungen für die Land- und Forstwirtschaft bis hin zu Tierwohl und der Stärkung ländlicher Räume. (07.05.2024)
13.05.2024 11:00
Anhörung zum Thema „Nationale Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Gesetzes über Künstliche Intelligenz“
Der Ausschuss für Digitales befasst sich am Mittwoch, 15. Mai 2024, mit dem Thema „Nationale Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Gesetzes über Künstliche Intelligenz“. Das Gremium widmet sich den aktuellen netzpolitischen Themen einschließlich des Ausbaus der digitalen Infrastruktur. Im Ausschuss sollen die verschiedenen Aspekte der Digitalisierung und Vernetzung fachübergreifend diskutiert und entscheidende Weichen für den digitalen Wandel gestellt werden. (07.05.2024) Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen.
07.05.2024 15:02
Bundestag vergibt 120 Stipendien für das IPS-Programm
Der Deutsche Bundestag vergibt zusammen mit der Freien Universität Berlin, der Humboldt-Universität zu Berlin sowie der Technischen Universität Berlin 120 Stipendien für junge Hochschulabsolventen aus 44 Nationen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, Frankreich, Israel, Nordamerika, Zentralasien und dem arabischen Raum. Das Programm steht unter der Schirmherrschaft des Bundestagspräsidenten und eröffnet die Möglichkeit, mithilfe des Internationalen Parlamentsstipendiums des Bundestages (IPS) fünf Monate die Abläufe im Deutschen Bundestag zu verfolgen, davon drei durch Mitarbeit in einem Abgeordnetenbüro. Das Programm dauert vom 1. März bis zum 31. Juli 2020. Ziele des Programms sind die Beziehungen zwischen Deutschland und den Teilnehmerländern zu fördern, demokratische Werte und Toleranz zu festigen, Verständnis für kulturelle Vielfalt zu vertiefen und ein friedliches Zusammenleben in der Welt zu sichern. Auswahl Das IPS ist offen für hochqualifizierte, engagierte, aufgeschlossene und politisch interessierte junge Frauen und Männer, die den Willen haben, die demokratische Zukunft ihres Landes aktiv und verantwortlich mitzugestalten. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von einer unabhängigen Auswahlkommission des Deutschen Bundestages unter Beteiligung der Berliner Universitäten aufgrund fachlicher, sozialer, sprachlicher und interkultureller Kompetenzen ausgewählt. Voraussetzungen sind die Staatsbürgerschaft des teilnehmenden Landes (doppelte Staatsbürgerschaft möglich), ein abgeschlossenes Universitätsstudium, sehr gute deutsche Sprachkenntnisse (mindestens Stufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen). Stipendiaten müssen zu Beginn des Stipendiums jünger als 30 Jahre sein. Die genauen Bewerbungsfristen können auf den folgenden Seiten zu den jeweiligen Ländern eingesehen werden. Beteiligte Länder Zu den beteiligten Ländern zählen derzeit: Ägypten, Albanien, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Estland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irak, Israel, Jordanien, Kanada, Kasachstan, Kosovo, Kroatien, Lettland, Libanon, Litauen, Libyen, Marokko, Moldau, Mongolei, Montenegro, Nordmazedonien, Palästinensische Gebiete, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Syrien, Tschechien, Türkei, Tunesien, Ukraine, Ungarn, USA, Usbekistan und Zypern. Programmverlauf Das IPS-Programm dauert insgesamt fünf Monate (1. März bis 31. Juli) und setzt sich aus Veranstaltungen, Seminaren und einem Praktikum bei einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages zusammen. Zu Beginn des Programms erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von den drei Berliner Universitäten eine Einführung in das örtliche akademische Leben und von der Bundestagsverwaltung einen Einblick in die parlamentarische Arbeit. Tätigkeit bei einem Abgeordneten Im Rahmen einer ganztägigen Beschäftigung werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten mit den verschiedenen Aufgaben eines Abgeordnetenbüros vertraut gemacht. Dabei wird Wert auf eine aktive Mitarbeit gelegt. Dazu gehören gutachtliche Ausarbeitungen, das Abfassen von Reden, Artikeln und Briefen, die Vorbereitung von Sitzungen sowie Sekretariatsaufgaben. Darüber hinaus begleiten die Stipendiatinnen und Stipendiaten ihre Abgeordneten zu Sitzungen der Ausschüsse, Fraktionen und anderer Gremien und gewinnen Einblicke in die internen Funktionsweisen, Zusammenhänge und Verfahrensabläufe des Parlaments. Vorgesehen ist ferner ein Besuch im Wahlkreis des Abgeordneten. Veranstaltungen an Universitäten und bei politischen Stiftungen Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind im Sommersemester als Studierende an der Humboldt-Universität zu Berlin und auf Wunsch auch als Nebenhörer an einer der anderen Universitäten eingeschrieben. Sie können während des Sommersemesters bis zu zwei Lehrveranstaltungen an der Humboldt-Universität zu Berlin oder einer der anderen Berliner Hochschulen besuchen. Ergänzend nehmen sie an einem wissenschaftlichen Begleitprogramm der Freien Universität, der Humboldt-Universität und der Technischen Universität teil. Darüber hinaus werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten in Studien-Seminaren der politischen Stiftungen in das politische, wirtschaftliche und kulturelle Leben der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Stipendium Das Stipendium beinhaltet eine monatliche Zuwendung von 500 Euro, freie Unterkunft sowie eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Außerdem werden die Kosten der An- und Abreise nach und von Berlin übernommen. Das Internationale Parlaments-Stipendium wird vom Deutschen Bundestag finanziert. Das IPS wird von der Berichterstattergruppe für die Internationalen Austauschprogramme in der Kommission des Ältestenrates für Innere Angelegenheiten des Deutschen Bundestages parlamentarisch koordiniert. Neues Programm für Südafrika, Botsuana und Namibia Im kommenden Jahr bietet der Bundestag erstmals ein IPS-Programm für acht Stipendiatinnen und Stipendiaten aus Südafrika, Namibia und Botsuana an. In einem vierwöchigen Kompaktprogramm können vom 1. bis 30. Juni 2020 können sie das deutsche parlamentarische System und politische Entscheidungsprozesse im Bundestag aus der Nähe kennenlernen. Kernstück ist ein einwöchiges Praktikum in einem Abgeordnetenbüro. Teil Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein Stipendium in Höhe von 500 Euro, zusätzlich werden die Kosten für die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung übernommen. Es wird freie Unterkunft in einer Wohnanlage gewährt und auch die Anreise nach und die Abreise von Berlin werden erstattet. Online bei den deutschen Botschaften bewerben Die Bewerber werden zu einem Auswahlgespräch in den deutschen Botschaften der jeweiligen Länder eingeladen und von einer unabhängigen Auswahlkommission im Hinblick auf fachliche, soziale, sprachliche und interkulturelle Kompetenzen ausgewählt. Sie müssen unter 30 Jahre alt sein, die Staatsangehörigkeit eines der drei Länder (doppelte Staatsangehörigkeit möglich), ein abgeschlossenes Hochschulstudium und sehr gute Deutschkenntnisse haben sowie an politischen Zusammenhängen sowie gesellschaftlichem und politischem Engagement interessiert sein. Die vollständigen Online-Bewerbungsunterlagen können in einem PDF-Dokument, dessen Dateiname aus Nachname-Vorname besteht, per E-Mail an die deutsche Vertretung im jeweiligen Land senden. Die Bewerbung soll in deutscher Sprache eingesandt werden und als eingescannte Unterlagen ein Passfoto, den Bewerbungsbogen (www.bundestag.de/ips_afrikanisch), den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (mindestens Stufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen), ein Motivationsschreiben (maximal zwei Seiten), eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises, eine amtlich beglaubigte Kopie des Studienabschlusszeugnisses und ein Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers oder Arbeitgebers (deutsch oder englisch) enthalten. Bewerbungsschluss ist der 31. Dezember 2019. (eis/vom/15.07.2019)
06.05.2024 15:41
Vor 50 Jahren: Helmut Schmidt wird Bundeskanzler
Vor 40 Jahren, am 16. Mai 1974, wählte der Bundestag den damaligen Finanzminister Helmut Schmidt zum fünften Bundeskanzler der Bundesrepublik und Nachfolger des zehn Tage zuvor wegen der Guillaume-Affäre zurückgetretenen Willy Brandt.
06.05.2024 08:00
Bewerbungen für ein Aus­tausch­jahr in den USA bis 13. September möglich
Für ein Jahr in den USA leben? Der Deutsche Bundestag vergibt Stipendien für ein Austauschjahr in den USA an Schülerinnen und Schüler und junge Berufstätige. Dieses Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) gibt seit 1983 jedes Jahr Schülerinnen und Schülern sowie jungen Berufstätigen die Möglichkeit, mit einem Stipendium des Bundestages ein Austauschjahr in den USA zu erleben. Zeitgleich sind junge US-Amerikanerinnen und -Amerikaner zu einem Austauschjahr zu Gast in Deutschland. Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des Kongresses der Vereinigten Staaten. Es steht unter der Schirmherrschaft von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas. Die Bewerbungsfrist für das 42. PPP 2025/26 endet am Freitag, 13. September 2024. Welche Schülerinnen und Schüler können sich bewerben? Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, die ihren ersten Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, muss mit der deutschen Sprache, Geschichte und Kultur ausreichend vertraut sein, um die Aufgabe einer Junior-Botschafterin oder eines Junior-Botschafters für Deutschland übernehmen zu können. Die Schüler müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli 2024) mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein. Zu diesem Zeitpunkt darf die Schulausbildung noch nicht mit dem Abitur abgeschlossen sein. Bewerben können sich Schüler von Gymnasien oder Real- und Sekundarschulen. Über den richtigen Zeitpunkt für ein Austauschjahr und die Möglichkeiten der Anerkennung des Auslandschuljahres in Deutschland empfiehlt sich ein rechtzeitiges Gespräch mit der Schulleitung. Die Anerkennung von Auslandsschuljahren ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Eine Übersicht der Regelungen (und weitere Informationen) gibt der Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA). Mehr dazu unter: Basisinformationen für Schülerinnen und Schüler Welche Berufstätigen und Auszubildenden können sich bewerben? Bewerben können sich auch junge Berufstätige und Auszubildende mit erstem Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland, die zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli 2025) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und höchstens 24 Jahre alt sind. Wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, muss mit der deutschen Sprache, Geschichte und Kultur ausreichend vertraut sein, um die Aufgabe einer Junior-Botschafterin oder eines Junior-Botschafters für Deutschland übernehmen zu können. Jugendliche, die beabsichtigen, einen Freiwilligendienst zu leisten, müssen sicherstellen, dass dieser Dienst nicht in die Zeit des Auslandsaufenthalts fällt. Freiwillig geleisteter Grundwehrdienst oder Zivildienst und ein geleistetes freiwilliges soziales, ökologisches oder entwicklungspolitisches Jahr erhöhen die oberen Altersgrenzen entsprechend. Einzelne Berufe im medizinischen und kosmetischen Bereich können in den USA nur mit einer Lizenz ausgeübt werden. Genauere Informationen hierzu erteilt die Organisation Cultural Vistas gGmbH, die für die Stipendien der jungen Berufstätigen zuständig ist. Mehr dazu unter: Basisinformationen für Berufstätige und Auszubildende (eis/03.05.2024)
Impressum: Bernard Henter, Am Flugfeld 33, 40489 Düsseldorf, Tel. +49-211-404113     Kontaktformular   2024-05-08 04:18