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In seiner traditionellen Gedenkstunde erinnert der Bundestag am Mittwoch, 28. Januar, an die Opfer des Nationalsozialismus. Als Gedenkrednerin wird in diesem Jahr die polnisch-US-amerikanische Therapeutin und Sozialarbeiterin Tova Friedman zu den Abgeordneten sprechen. Die 1938 geborene Jüdin überlebte als Kind das deutsche Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau in Polen. Sie ist eine der wenigen noch lebenden Augenzeugen des nationalsozialistischen Rassenwahns und Vernichtungswerks.
„Unser politisches Engagement für die Achtung der Menschen- und Freiheitsrechte muss und wird weiter gehen“, sagt der Bundestagsabgeordnete Thomas Rachel (CDU/CSU).„Menschenrechtsarbeit, überall auf der Welt, ist und bleibt dringlich und notwendig – gerade in diesen Zeiten der neuen Weltunordnung.“ Rachel hatte sich im Rahmen einer parlamentarischen Patenschaft für Maria Kolesnikowa aus Belarus eingesetzt, die kürzlich aus einer über fünfjährigen Haft freikam. „,Free Maria' ist endlich wahr geworden“, sagte Rachel zur Freilassung im Dezember: „Der Mut von Maria Kolesnikowa hat mich tief beeindruckt. Viele Jahre der Haft, Druck und haftbedingte schwere Erkrankungen liegen nun zum Glück hinter ihr.“ „Ikone der Demokratiebewegung“ Seit 2020 hatte der Bundestagsabgeordnete die Freilassung der Frau gefordert, die während des damaligen Präsidentschaftswahlkampfs in Belarus „zu einer Ikone der Demokratiebewegung geworden ist und dann angesichts ihres Erfolges von der Regierung in Minsk vor die Wahl gestellt wurde, abgeschoben oder inhaftiert zu werden“. An der Grenze hatte sie ihren Pass zerrissen. Ohne das Dokument konnte sie nicht ausgewiesen werden. Menschenrechtsorganisationen und die internationale Presse berichteten über den spektakulären Schritt. Nachdem Kolesnikowa sich in Belarus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte stark gemacht hatte und zu einer immer strahlenderen Leitfigur geworden war, wollte die Regierung sie mundtot machen, nahm sie im August 2020 gefangen und ließ sie zu elf Jahren Lagerhaft verurteilen. Manipulierte Wahlen, massive Menschenrechtsverletzungen Die Präsidentschaftswahlen in Belarus, sowohl 2020 als auch 2025, sind von internationalen Beobachtern als unfrei und manipuliert eingestuft worden. Das Auswärtige Amt schreibt: „Aufgrund massiver Menschenrechtsverletzungen und Einschränkungen der politischen Teilhabe entbehrten die Wahlen jeglicher demokratischer Legitimierung.“ Die friedliche Demokratiebewegung wurde von der Regierung des Machthabers Alexander Lukaschenko, einer „brutalen Willkürdiktatur“, so Rachel, „mit brachialer Härte“ niedergeschlagen. Das Regime gehe „mit präzedenzloser Repression gegen die Zivilgesellschaft und unabhängige Medien vor“, heißt es beim Auswärtigen Amt weiter. „Tausende, die sich im Rahmen der Proteste engagiert haben, wurden seit 2020 systematisch verhaftet. Menschenwürdige Haftbedingungen und auch die medizinische Versorgung von diesen politischen Gefangenen sind nicht gewährleistet.“ Auch Kolesnikowa wurde inhaftiert, Anklage gegen sie erhoben. Die, so Rachel, „willkürlichen und absurden“ Vorwürfe lauteten: Kolesnikowa gefährde die nationale Sicherheit, habe eine extremistische Organisation gegründet und an einer illegalen Machtübernahme gearbeitet. Es folgte ein Gerichtsprozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Brutale Haftbedingungen Was Maria Kolesnikowa in der Lagerhaft erleiden musste, weiß Rachel aus verlässlichen Quellen der belarussischen Community in Deutschland und von Menschenrechtsorganisationen. So musste die Menschenrechtlerin lange Zeit in Isolationshaft verbringen. Ob Familienangehörigen, Freunden oder Anwälten: Niemandem wurde Zugang gewährt. Zu den unwürdigen und brutalen Haftumständen kam hinzu, dass Kolesnikowa während der Haft erkrankte und sich einer Operation unterziehen musste. „Was all das mit einem Menschen macht, kann man sich kaum vorstellen“, so der christdemokratische Außenpolitiker, der sich im Laufe seines politischen Weges konstant für Menschenrechte starkgemacht hat. Welle der Sympathie und Unterstützung in Deutschland Schnell sei es damals in Deutschland zu einer Welle der Sympathie und großen Unterstützung für Kolesnikowa gekommen, erinnert sich Rachel. Dazu hätten Menschenrechtsorganisationen, die Medienberichterstattung und die Arbeit vieler Einzelner beigetragen. Über seine Patenschaft als Bundestagsabgeordneter hinaus habe er als Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU eine Unterschriftenaktion initiiert, die die bedingungslose Freilassung Kolesnikowas und aller anderen politischen Gefangenen in Belarus forderte. „Es war motivierend zu sehen, wie viele Menschen mitgemacht haben.“ Viele in Deutschland hätten verstanden, dass man Menschen wie Kolesnikowa, die sich für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte einsetzen, unterstützen muss. Nicht nur weil es ein Gebot sei, zu helfen. Sondern, weil man damit auch die eigene Freiheit bewahren helfe, wirkten doch Dinge, die "in unserer Nachbarschaft oder anderswo in der Welt passieren, früher oder später auf uns zurück". Patenschaft als Lebensversicherung gegen das Vergessen „Unser aller Einsatz für Maria hat Wirkung gezeigt“, so Rachel, der bei der letzten Bundestagswahl erneut das Wahlkreismandat in Düren in der Eifel gewonnen hat. „Diese öffentliche Aufmerksamkeit, zu der ich beitragen konnte, ist wie eine Lebensversicherung für einen aus politischen oder auch religiösen Gründen inhaftierten Menschen wie Maria.“ Der Menschenrechtspolitiker bezeichnet die offene Unterstützung für politische Gefangene auch als Kampf gegen das Vergessen. „Das Schlimmste, das es für Inhaftierte gibt, ist, dass sie von der Welt vergessen werden. Mit einer Patenschaft, aber auch mit Briefen und Unterschriften, stellen wir sicher, dass sie nicht vergessen werden“, betont Rachel. Überraschende Freilassung Man habe die Freilassung Kolesnikowas vehement und vielstimmig gefordert und Druck auf die Führung in Minsk ausgeübt. Dass diese jedoch im Rahmen eines Deals zwischen der US-Regierung und der Regierung in Minsk im Dezember 2025 freigelassen würde, sei eine Überraschung gewesen. „Das Patenschaftsprogramm des Bundestages hat seinen Anteil daran, dass Kolesnikowa nun frei ist“, zeigt sich Rachel überzeugt. „Allein die Tatsache, dass ich mich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages für sie einsetze, hat daraus einen offiziellen Menschenrechtsfall gemacht, um den sich die deutsche Politik kümmert.“ Höchstmaß an Authentizität und Glaubwürdigkeit Kolesnikowa habe sich ein „Höchstmaß an Authentizität und Glaubwürdigkeit bewahrt, als sie in eine besonders unbarmherzige Welt der Politik gespült wurde“, findet Rachel. Als Flötistin in einem Orchester in Stuttgart sei sie zuvor einer ganz normalen Beschäftigung nachgegangen. Dann erst sei sie zu einer Symbolfigur der Demokratiebewegung geworden, nachdem sie sich dazu berufen gefühlt habe, ihren Landsleuten bei ihrem Kampf um die Freiheit in Belarus zu helfen. Total fasziniert – aber dann auch schockiert – habe ihn, was mit Maria Kolesnikowa passiert sei: ihr Entschluss, ihrem Land zu helfen, sowie, dass sie nach ihrem Einsatz für die Demokratiebewegung festgenommen und inhaftiert worden sei. Obwohl sie außer Landes hätte gehen können. Das nötige einem „mehrfachen Respekt“ ab. Anfang 2021 habe daher sein Entschluss schnell festgestanden: „Da kann ich nicht tatenlos zusehen.“ Beeindruckender Wille zur Freiheit Ihr unbedingter Wille zur Freiheit habe Kolesnikowa die Zeit des Straflagers überstehen lassen, sagt Rachel. Es sei sehr schwer gewesen für ihre physische, nicht aber für ihre psychische Gesundheit, sagte Kolesnikowa in einem Interview der Tagesthemen unmittelbar nach ihrer Freilassung. „Innen war ich immer frei.“ Damit erweise sie sich als „ganz starke Persönlichkeit“, zeigt sich Rachel beeindruckt. „Ihr wurde ja alles genommen, auch der Kontakt zu anderen Menschen, zu den nächsten Angehörigen. Aber sie hat sich in dieser schwierigen Zeit ihre Freiheit bewahrt. Sie ist aufrecht geblieben. Insofern ist sie ein leuchtendes Vorbild für die Demokratiebewegung, in Belarus und darüber hinaus.“ „Man muss diesen Frauen dafür höchste Anerkennung zollen, dass sie sich trotz der damit verbundenen erheblichen Gefahren, die dann auch eingetreten sind, mutig für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Meinungsfreiheit in Belarus eingesetzt und so Millionen ihrer Landsleute Hoffnung gegeben haben“, würdigt der Abgeordnete die Leistung von Kolesnikowa und ihren Mitstreiterinnen. 2022 war Kolesnikowa dafür in Abwesenheit mit dem internationalen Aachener Karlspreis ausgezeichnet worden. Demokratiebewegung braucht weitere Unterstützung Angesichts der Freilassung Kolesnikowas empfinde er „große Erleichterung“, so Rachel, „weil sie lebt“. Die Bundesregierung habe sich entschieden, sie in Deutschland aufzunehmen. Die Demokratiebewegung in Belarus brauche jedoch weitere Aufmerksamkeit. „Die Menschen in Belarus haben Anspruch auf Freiheit und Demokratie.“ Trotz der jüngsten Freilassungen gebe es in Belarus immer noch mehr als 1 000 politische Gefangene. Die Aufgabe bleibe, sich zu kümmern, das internationale Interesse an den Inhaftierten und an den Verhältnissen in dem Land wachzuhalten und Druck auf die Regierung in Minsk auszuüben, erklärt der CDU-Abgeordnete, der dem Auswärtigen Ausschuss angehört. „Wir werden weiterhin die schockierende Repression und Gewalt kritisieren und die Einhaltung von Menschenrechten auch in Belarus einfordern.“ Sein Engagement für Maria Kolesnikowa sei zugleich immer eines für die politisch Inhaftierten insgesamt. Arbeit gegen das Vergessen, für eine regelbasierte Ordnung „Das drohende Vergessen“ sei für ihn der treibende Faktor, sich für politische Gefangene einzusetzen, bekräftigt Thomas Rachel. Wer zu Unrecht drangsaliert oder eingesperrt werde, dem müsse „durch Aufmerksamkeit geholfen werden“. Die Menschenrechtssituation sei in den letzten Jahren in vielen Ländern schwieriger geworden. Es gebe mehr autoritäre Regierungen. „Die Schamlosigkeit hat massiv zugenommen. Diktaturen scheren sich nicht um Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.“ Verfolgte seien überall in Gefahr. Umso mehr gelte es, dem Völkerrecht und den Menschenrechten weltweit Geltung zu verschaffen und sich für eine regelbasierte internationale Ordnung starkzumachen. Als demokratisch gewählter Abgeordneter müsse man „erst recht seine Stimme erheben“, findet der Rheinländer. Besondere Verantwortung Deutschlands Eine PsP-Patenschaft zu übernehmen, bedeute Verantwortung zu übernehmen gegenüber einem Schutzsuchenden, schaffe aufgrund ihres offiziellen Charakters Verbindlichkeit und lenke zusätzliche Aufmerksamkeit auf den Fall. Was für eine Wirkung der parlamentarische Einsatz entfalte, hätten zahlreiche Fälle des PsP-Programms des Bundestages in den vergangenen Jahren gezeigt. Auch als Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit stehe er für eine wertebasierte, nicht allein geostrategisch ausgerichtete Außenpolitik, unterstreicht Rachel den Stellenwert der Menschenrechte und humanitärer Aspekte. Außenpolitik und Diplomatie müssten immer darauf zielen, im Gespräch zu bleiben, um etwas erreichen zu können. Interessen und Werte seien zwei Seiten derselben Medaille. „Das eine schafft Gelegenheiten, um das andere anzusprechen.“ Wichtigste Motivation für sein Engagement sei sein christliches Menschenbild, sagt Thomas Rachel: „Jeder Mensch ist einzigartig, jeder hat eine von Gott gegebene Menschenwürde und muss, egal wo auf der Welt, die Möglichkeit haben, sich frei zu entfalten und frei seine Meinung zu äußern.“ Es komme hinzu, „dass wir in Deutschland für ein Schicksal wie das von Maria Kolesnikowa besonders sensibel sein müssen“. Aus den beiden totalitären Diktaturen im eigenen Land resultiere eine besondere Verantwortung gegenüber Menschen, denen es nicht gut geht. (ll/19.01.2026)
Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 28 Januar 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich Bundesaußenminister Dr. Johann David Wadephul (CDU) und Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/19.01.2024)
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 28. Januar 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden. Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann der Fragesteller vorab um schriftliche Beantwortung bitten, wenn er aufgrund der Teilnahme an einer Ausschusssitzung daran gehindert ist, seine Frage mündlich zu stellen. (eis/19.01.2026)
Am Mittwoch, 28. Januar 2026, steht der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten“ (21/3740) auf der Tagesordnung. Für die erste Lesung sind 30 Minuten eingeplant. Anschließend soll der Gesetzentwurf den Ausschüssen überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Wirtschaft und Energie sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Im Interesse des Bürokratierückbaus will die Bundesregierung entbehrliche und nicht zwingend erforderliche Vorschriften und Berichtspflichten aufheben. Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen den Angaben zufolge um 25 Prozent (16 Milliarden Euro) und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro reduziert werden. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll der Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant reduziert werden. Zudem sollen der Staat und die Verwaltung einfacher, schneller und effizienter werden. Geplant ist unter anderem, die regelmäßige Pflicht zur Weiterbildung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern nach Paragraf 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung aufzuheben. Mit der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) entfalle die gesetzliche Grundlage für die Maßnahme „Nationales Heizungslabel“, wodurch öffentliche Mittel eingespart und die bislang rechtlich verpflichteten Bezirksschornsteinfeger von dieser Aufgabe entbunden werden, heißt es im Entwurf. Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern Des Weiteren soll die Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen nach Paragraf 5 Absatz 1 und 2 Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) künftig entfallen. Die Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) sollen zeitlich aufeinander abgestimmt und in der Frequenz reduziert werden. Schließlich soll auch die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern sowie des Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern gegenüber dem Bundestag nach Paragraf 10a Absatz 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) gestrichen werden. (hau/21.01.2026)
Den von der AfD-Fraktion angekündigten Antrag mit dem Titel „Bürokratie- und Steuerbelastung für kleine und mittlere Unternehmen unverzüglich senken“ berät das Parlament am Mittwoch, 28. Januar 2026, eine halbe Stunde lang. Danach ist die Überweisung des aktuell noch nicht vorliegenden Antrags an die Ausschüsse geplant. Ob bei den weiteren Beratungen der Ausschuss für Wirtschaft und Energie oder der Finanzausschuss die Federführung übernimmt, ist derzeit noch offen. (hau/16.01.2026)
Die Bundesregierung will das Transplantationsgesetz ändern, um den Organspender- und Organempfängerkreis bei der Lebendorganspende zu erweitern. Der dazu vorgelegte „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen“ (21/3619) wird am Mittwoch, 28. Januar 2026, in erster Lesung beraten. Im Anschluss an die halbstündige Debatte soll die Vorlage den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Gesundheitsausschuss die Federführung übernehmen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf soll die Überkreuzlebendspende für Nieren ermöglicht und Rechtsgrundlagen für den Aufbau eines Programms für die Überkreuzlebendnierenspende geschaffen werden. Gleichzeitig soll der Schutz der Lebendspenderinnen und Lebendspender von Organen und Gewebe gestärkt werden. Es gelte, Betroffenen in einem sicheren Rahmen weitere Therapieoptionen zu eröffnen, die in Deutschland bislang gesetzlich nicht vorgesehen, aber international seit langem etabliert sind, schreibt die Bundesregierung. So sei eine Lebendspende einer Niere, des Teils einer Leber oder anderer nicht regenerierungsfähiger Organe hierzulande bisher nur in engen Grenzen zwischen Menschen erlaubt, die sich in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen. Gas Gesetz schaffe die gesetzlichen Voraussetzungen für die Überkreuzlebendnierenspende zwischen inkompatiblen Organspendepaaren. Das seien Paare, bei denen zwischen der Spenderin oder dem Spender und der Empfängerin oder dem Empfänger eine Spende aus immunologischen Gründen nicht in Betracht kommt, heißt es. Anonyme nicht gerichtete Nierenspende Ermöglicht werden soll auch die sogenannte „anonyme nicht gerichtete Nierenspende“. Eine anonyme Spende an eine nicht bekannte Person sei altruistisch motiviert und erfolge entweder zum Zweck der Übertragung auf eine Empfängerin oder einen Empfänger eines inkompatiblen Organspendepaars oder zum Zweck der Übertragung auf eine Person in der Warteliste. Die spendende Person hat dabei dem Entwurf zufolge keinen Einfluss auf die Empfängerin oder den Empfänger. Die Vermittlung der Nieren einer Spenderin oder eines Spenders einer nicht gerichteten anonymen Nierenspende richte sich ausschließlich nach medizinischen Kriterien. Dadurch werde einer möglichen Kommerzialisierung einer Lebendorganspende effektiv vorgebeugt. (hau/16.01.2026)
„Die ,vergessenen‘ queeren Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/3659), den der Bundestag am Mittwoch, 28. Januar 2026, berät. Nach 30-minütiger Debatte soll die Vorlage dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/21.01.2026)
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche (CDU) gibt am Donnerstag, 29. Januar 2026, vor dem Bundestag eine 20-minütige Regierungserklärung zu dem aktuell noch nicht vorliegenden Jahreswirtschaftsbericht 2026 ab. Dem schließt sich eine einstündige Aussprache an. (hau/16.01.2026)
„Effektive Kontrollen und Zurückweisungen an der Grenze durch Schaffung einer sicheren Rechtsgrundlage“ fordert die AfD-Fraktion in einem so betitelten Antrag, der am Donnerstag, 29. Januar 2026, durch das Parlament beraten wird. Im Anschluss an die 60-minütige Debatte soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/16.01.2026)
Die Bundesregierung will eine EU-Richtlinie umsetzen, die auf Änderungen im Bereich von Aufsichtsbefugnissen, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und die Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie zielt. Über den entsprechenden Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie“ (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz) (21/3058) entscheidet das Parlament am Donnerstag, 29. Januar 2026, im Anschluss an eine einstündige Debatte. Den Abgeordneten wird dann eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vorliegen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Unter anderem geht es in dem Gesetz um Vorgaben für Risiken in Zusammenhang mit ESG-Nachhaltigkeitszielen. „Das Regelungsvorhaben entlastet die Wirtschaft jährlich in Höhe von rund 89 Millionen Euro“, schreibt der Nationale Normenkontrollrat (NKR) in seiner Stellungnahme. Darin enthalten sei eine jährliche Entlastung von Bürokratiekosten in Höhe von rund zwei Millionen Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand liege bei rund 28 Millionen Euro. Der NKR hebt ferner positiv hervor, dass Maßnahmen zur Reduzierung übermäßiger Bürokratie gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Bundesbank und der Deutschen Kreditwirtschaft zur Vereinfachung des nationalen Regelwerks ohne Aufweichung des regulatorischen Standards entwickelt worden seien. Länderkammer fordert weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau Eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hat der Bundesrat abgegeben. Unter anderem fordert die Länderkammer weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Sie schlägt etwa vor, kleine und nicht komplexe Institute, die über eine bessere Ausstattung an Eigenkapital und Liquidität verfügen als bankenaufsichtsrechtlich vorgegeben, bei den Melde- und Reporting-Vorgaben stärker zu entlasten. In ihrer Gegenäußerung sagt die Bundesregierung zu, „sich für einen Abbau übermäßiger bürokratischer Anforderungen im Bereich des Risikomanagements und darüber hinaus“ einzusetzen. Des Weiteren werde sie „Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Proportionalität im Meldewesen prüfen“. (bal/hau/16.01.2026)
Das Parlament berät am Donnerstag, 29. Januar 2026, einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Die transatlantischen Beziehungen neu denken“ (21/3618). Über den Antrag soll nach 60-minütiger Debatte sofort abgestimmt werden. Antrag der Grünen Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem dazu auf, „eine umfassende, europäisch abgestimmte Transatlantikstrategie vorzulegen, welche die veränderte politische Lage in den USA berücksichtigt und Maßnahmen definiert, die die europäische Resilienz und Unabhängigkeit stärken“. Die Bundesregierung müsse sich für die Einhaltung des Völkerrechts und Achtung staatlicher Souveränität, insbesondere durch die strikte Wahrung internationaler Normen, die Nichteinmischung in innere Angelegenheiten und die Unterstützung multilateraler Konfliktlösungsmechanismen gegenüber den USA einsetzen. Insbesondere solle sie „den Versuchen des US-Präsidenten, die Vereinten Nationen sowie die internationale Ordnung zu schwächen und die universellen Menschenrechte zu delegitimieren“, gemeinsam mit den EU-Partnern entschieden entgegentreten. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf die Verhandlungen über die Zukunft der Ukraine, den Ausbau multilateraler Partnerschaften, den Abbau strategischer Abhängigkeiten bei Rohstoffen und Schlüsseltechnologien, die Stärkung des europäischen Pfeilers innerhalb der Nato und die Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des EU-Binnenmarktes unter anderem durch Forschung und Entwicklung bei Zukunftstechnologien. (ahe/hau/16.01.2026)
Ohne Aussprache überweist der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse: Notare: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare (21/3735) soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden. Zwangsvollstreckung: Ebenfalls im Rechtsausschuss soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung beraten werden (21/3737). Patientenrechtsgesetz: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Eine Reform des Patientenrechtsgesetzes ist überfällig – Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt" soll federführend an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden. (vom/21.01.2026)
Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, über eine Reihe von Vorlagen ab: Marktstabilitätsreserve: Der Bundestag entscheidet über den Antrag der AfD-Fraktion zum Beschlussvorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung des EU-Beschlusses 2015 / 1814 in Bezug auf die Marktstabilitätsreserve für den Gebäude- und den Straßenverkehrssektor sowie für andere Sektoren (Ratsdokument 16105 / 25). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, in Brüssel eine Stellungnahme im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit nach dem Protokoll Nummer 2 zum Vertrag von Lissabon abzugeben. Petitionen: Der Bundestag stimmt darüber hinaus über über 15 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 143 bis 157 (21/3643, 21/3644, 21/3645, 21/3646, 21/3647, 21/3648, 21/3649, 21/3650, 21/3651, 21/3652, 21/3653, 21/3654, 21/3655, 21/3656, 21/3657). (vom/19.01.2026)
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erinnern in einer Vereinbarten Debatte am Donnerstag, 29. Januar 2026, an Konrad Adenauer, den ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Die 30-minütige Debatte trägt den Titel "Vom Parlamentarischen Rat zum Bundestag als Fundament unserer Demokratie – Zum 150. Geburtstag von Konrad Adenauer". (ste/16.01.2026)