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Paul Ziemiak: Neustart für die deutsch-polnischen Beziehungen
Die gemeinsame Unterstützung für die Ukraine und die Einrichtung einer deutsch-polnischen parlamentarischen Versammlung standen im Mittelpunkt der Gespräche zwischen deutschen und polnischen Abgeordneten (Foto) während des Besuchs einer Delegation der Polnisch-Deutschen Parlamentariergruppe aus dem polnischen Sejm auf Einladung der Deutsch-Polnischen Parlamentariergruppe im Bundestag unter Vorsitz des CDU-Abgeordneten Paul Ziemiak (vorne in der Mitte).
17.07.2024 11:24
Neugewähltes Europaparlament hat sich am 16. Juli konstituiert
Das neu gewählte Europäische Parlament ist am Dienstag, 16. Juli, in Straßburg zu seiner konstituierenden ersten Sitzung der zehnten Wahlperiode (2024 bis 2029) zusammengetreten. Dabei wurde unter anderem Amtsinhaberin Roberta Metsola aus Malta als Präsidentin des Parlaments wiedergewählt. Die Abstimmung über eine zweite Amtszeit von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist für Donnerstag, 18. Juli, vorgesehen.
12.07.2024 12:55
Sommer 1999: Der Bundestag verlegt seinen Dienstsitz nach Berlin
Seit 25 Jahren wird Deutschland von Berlin aus regiert. Vorausgegangen war die größte Umzugsaktion in der Geschichte der Bundesrepublik. In der parlamentarischen Sommerpause 1999 zog der Deutsche Bundestag bis zum 31. Juli mit großem logistischem Aufwand von Bonn nach Berlin. Das gesamte Parlament mit damals 5.299 Arbeitsplätzen, rund 150.000 Möbelstücken, 38 Kilometern Büchern und elf Kilometern Akten zog innerhalb von vier Wochen vom Rhein an die Spree. Dabei sollte die Funktionsfähigkeit des höchsten Verfassungsorgans erhalten bleiben. Im Juli 1999 rollten die Züge Das geschah mit einigem Vorlauf, denn bereits am 14. Januar 1994 war unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) der zeitliche Rahmen für den Umzug abgesteckt worden, im April 1998 begannen die Planungen für den Umzug. Dann war es soweit: Zwischen dem 5. und 31. Juli 1999 rollten 24 Züge mit Umzugsgut in die Hauptstadt. Aus 81 verstreuten Liegenschaften in Bonn wurden 50.000 Kubikmeter Mobiliar nach Berlin gebracht und dort auf 18 Gebäude verteilt. Zu transportieren waren 50.200 Bücherkartons, 1.184 Fernsehgeräte, 837 Kühlschränke, 13.835 Stühle und 584 Tresore mit sicherheitsrelevantem Inhalt. Vom Umzug betroffen waren 669 Abgeordnete, 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten, 854 Fraktionsmitarbeiter und 2.276 Verwaltungsangehörige. Eine besondere Herausforderung war, dass alle Büros wieder so eingerichtet werden mussten, wie sie abgebaut worden waren. Jedes Möbelstück registriert Erschwert wurde der Umzug dadurch, dass an vielen Liegenschaften in Berlin noch gebaut wurde und dadurch häufig improvisiert werden musste. Damit das gelang wurde das gesamte Umzugsgut zuvor akribisch inventarisiert. Jedes Möbelstück, vom Drehstuhl bis zum Wandregal, erhielt einen Aufkleber mit Pin-Code. Über eine Umzugsdatenbank wurde registriert, welches Möbelstück in welchem Raum auf welcher Etage nach Berlin gehörte oder in Bonn bleiben sollte. Die Vorarbeiten und eine auf Tage und Stunden abgestimmte Terminplanung waren Voraussetzung für das Gelingen des Umzugs, der per Lkw zum Kölner Güterbahnhof Eifeltor und nachts auf dem Schienenweg zum Lehrter Bahnhof in Berlin ging, als auch für die Verteilung im neuen Parlamentsviertel. Schäden und Verluste hielten sich in dabei Grenzen. Selbst ein als verloren gemeldeter Umzugskarton mit wichtigen Akten fand sich nach Zweckentfremdung als Türstopper wieder. Als am Morgen des 10. Mai 2004 in der Bibliotheksrotunde im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin der Betrieb aufgenommen wurde, fand der Umzug des Bundestages von Bonn an die Spree seinen endgültigen Abschluss. (sp/bs/eis/10.07.2024)
10.07.2024 14:07
Schwabe: Europarat doku­mentiert Verbrechen und Schäden in der Ukraine
„Der Europarat ist führend bei der Unterstützung seines Mitgliedslandes Ukraine“, sagt Frank Schwabe, Leiter der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung des Europarats (Europarat PV), die vom 24. bis 28. Juni 2024 zu ihrer dritten Sitzungswoche des Jahres in Straßburg zusammengekommen war. Grundbedingung für eine Entschädigung der Opfer des russischen Angriffskrieges sei die Dokumentation der Verbrechen und Kriegsschäden. Das vor einem Jahr eingeführte Schadensregister werde bereits mit Informationen gefüllt. Im Interview spricht Schwabe über die Aufarbeitung der Kriegsschäden in der Ukraine, die Verteidigung der Werte des Europarats und die Erwartungen an den neu gewählten Generalsekretär der Organisation. Das Interview im Wortlaut: Herr Schwabe, die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat den schweizerischen Politiker Alain Berset zum neuen Generalsekretär des Europarats gewählt. Was für Erwartungen haben Sie an ihn? Herr Berset muss vor allem die Werte und Regeln des Europarats verteidigen. Dazu gehört zunächst die kompromisslose Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Er muss klug agieren und zusammenarbeiten mit den verschiedenen Teilen der Organisation. Das sind auf der einen Seite 46 Regierungen und auf der anderen Seite die Parlamentarier der 46 Länder, die meist deutlich härter gegenüber einem die Regeln verletzenden Mitgliedstaat auftreten. Der Europarat ist eine Werte- und Rechtsgemeinschaft. Was für Ideen sind auf dem Tisch, um Mitgliedstaaten, von deren Regierungen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte missachtet werden, stärker auf die Einhaltung der gemeinsamen Prinzipien zu verpflichten? Es gibt diese Regeln bereits. Wir müssen sie nur anwenden. Aserbaidschan hat die Parlamentarische Versammlung nicht zur Wahlbeobachtung zugelassen und Berichterstatter entweder nicht ins Land gelassen oder ihr Mandat eingeschränkt. Die klare und unmissverständliche Reaktion war der Ausschluss der aserbaidschanischen Abgeordneten für ein Jahr. Bei der Nichtumsetzung von Gerichtsurteilen gibt es die Möglichkeit der Einleitung eines Verfahrens, das letztlich zum Ausschluss aus dem Europarat führen kann. Der Europarat hat also mehr Instrumente, als manche denken. Als nicht vereinbar mit der Menschenrechtskonvention hat der Europarat das jüngst von der georgischen Regierung verabschiedete Gesetz zu „ausländischer Einflussnahme“ bezeichnet, da es die Meinungsfreiheit beschränke. Lässt sich ein Abgleiten des Landes, das auch in die EU strebt, ins Autoritäre verhindern? Der Europarat kann die Fehlentwicklungen einer Regierung nicht durch Beschluss aufheben. Aber er kann klar darüber reden und muss das auch. Wir haben jetzt Georgien mehrfach auf die Tagesordnung gesetzt und bereiten uns gerade auf die Beobachtung der ganz wichtigen Wahlen am 26. Oktober vor. Wenn weiter alles falsch läuft, gibt es die Möglichkeit eines sogenannten „zusätzlichen gemeinsamen Verfahrens“. Das hört sich etwas kompliziert an, meint aber, dass die Regierungen und die Parlamentarische Versammlung Georgien gemeinsam einem strengen Beobachtungsmechanismus unterziehen. Die Versammlung hat sich auch mit den rechtlichen Aspekten befasst, die der russische Krieg in der Ukraine aufwirft. Bei der Einrichtung eines Schadensregisters hat der Europarat die führende Rolle inne. Einzelpersonen können dort ihre Kriegsschäden dokumentieren. Wie weit ist die Staatengemeinschaft jetzt mit diesem Projekt? Der Europarat ist führend bei der Unterstützung seines Mitgliedslandes Ukraine. Das Schadensregister wurde vor etwa einem Jahr eingeführt, und es funktioniert bereits und wird mit Informationen gefüllt. Das ist die Grundbedingung für eine Entschädigung durch Russland. Der verbrecherische russische Angriffskrieg ist schrecklich. Aber noch nie zuvor wurden Verbrechen und Schäden bereits während des Krieges so konkret dokumentiert. Eine andere Sache ist das vielfach diskutierte Sondertribunal, mit dem die Täter zur Verantwortung gezogen werden sollen. Welche Haltung hat dazu die deutsche Delegation in der Versammlung? Eine deutliche Mehrheit der deutschen Delegation unterstützt die Einrichtung eines solchen Sondertribunals. Es soll am Ende auch Putin persönlich zur Verantwortung ziehen können. Wir achten aber auch gleichzeitig darauf, dass das internationale Rechtssystem des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag nicht geschwächt, sondern im Gegenteil gestärkt wird. Welche Möglichkeiten hat man, im Zuge der Kriegshandlungen verschleppte Kinder zurückzuholen? Können Sie einmal die Dimension des Verbrechens skizzieren? Niemand kennt die Zahlen ganz genau. Aber wir gehen von mehr als 19.000 durch Russland verschleppte Kinder aus. Ein ganz schreckliches Verbrechen, bei dem Kinder missbraucht und indoktriniert werden. Ohne ihre Familie, eine schlimme Form der Folter. Durch internationale Vermittlung konnten bereits einige Kinder zurückgeholt werden. Aber auch in diesem Fall gilt, dass der Europarat Russland zu nichts zwingen kann. Aber wir haben das Thema durch ein in der letzten Sitzungswoche installiertes Netzwerk nach ganz oben auf die Tagesordnung gestellt. Debattiert wurde zudem, wie sich die Effektivität der Sanktionen gegen die russische Regierung verbessern lässt. Was kann der Europarat dazu beitragen? Auch hier kann und sollte der Europarat vor allem aufklären. Darüber, wie Sanktionen umgangen werden und wie sie effektiver wirken können. Das machen wir mit besonderen Berichten, auch unter Einbezug oppositioneller russischer Akteure, die einen guten Überblick über die ökonomische Lage in Russland haben. Im November richtet die deutsche Delegation zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates zum dritten Mal eine Jugendkonferenz im Bundestag aus. Damit wollen Sie die Jugendbeteiligung stärken. Hat das Ereignis genug Breitenwirkung, um der Demokratieverdrossenheit zu begegnen, und was für "junge Spuren" hinterlassen die Konferenzen in der Politik der Versammlung? Deutschland unterstützt den Europarat in starkem Maße, auch finanziell. Eine besondere Unterstützung gibt es für die Jugendarbeit. Die Durchführung der Jugendkonferenz ist dabei nur ein kleiner, aber wichtiger Baustein. Aus über 20 Mitgliedstaaten kommen dazu Jugendliche und junge Erwachsene nach Berlin. Das soll sie motivieren, sich noch offensiver in den Europarat einzubringen, und uns immer wieder mit ihren Ideen konfrontieren. Und das funktioniert gut. (ll/08.07.2024)
08.07.2024 12:14
Diskussion über Re­zepte gegen die Pro­bleme bei der Bahn
Gerüchte über eine von der Deutschen Bahn AG (DB AG) angeblich geplante Streichung von Intercity-Verbindung in Ostdeutschland bildeten den Hintergrund einer von der Gruppe Die Linke am Freitag, 5. Juli 2024, auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Vertrauen in die Bahn stärken – Investitionen statt Kappung von Verbindungen“. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hatte geschrieben, wegen gestiegener Trassenpreise seien einige Strecken unrentabel und sollten eingestellt werden. Die DB AG hat das inzwischen dementiert. Ramelow: Alles Geld in die Schiene reinvestieren Bodo Ramelow (Die Linke), Ministerpräsident des Freistaates Thüringen, sprach dennoch von einer gefährlichen Schieflage, die dadurch entstehe, dass die neu gebildete gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft der Bahn, die InfraGo, als Aktiengesellschaft gegründet worden sei, die Gewinne an den Bundeshaushalt abzuführen habe. „Das ist das Gegenteil einer klugen Entscheidung“, urteilte er. Richtig, so der Ministerpräsident, wäre es, alles Geld, was auf der Schiene verdient wird, „auch in die Schiene zu reinvestieren“. SPD: Die Bahn braucht einen Infrastrukturfonds Isabel Cademartori (SPD) verwies darauf, dass die inzwischen dementierten Pläne mit dem Anstieg der Trassenpreise zu tun hätten. Diese „Schienen-Maut“ müsse komplett vom Fernverkehr und vom Güterverkehr getragen werden, „denn die Länder haben ihren Anteil beim Regionalverkehr gedeckelt“. Die SPD-Abgeordnete stimmte Ramelow gleichwohl in der Forderung zu, dass es für die Bahn ein langfristiges Finanzierungsinstrument brauche – „zum Beispiel einen Infrastrukturfonds, der es uns ermöglicht, langfristig Neu- und Ausbau zu planen“. CDU/CSU: Problem liegt bei der Eigenkapitalerhöhung Für Michael Donth (CDU/CSU) liegt das Problem bei der Eigenkapitalerhöhung der DB AG. Das Eigenkapital werde mit 5,9 Prozent verzinst. Erhalte also die Bahn eine Eigenkapitalerhöhung für die Sanierung ihrer Strecken, „steigen nachgehend ganz automatisch die Trassenpreise“, sagte er. Abmildern könne man diese Effekt „schon heute, wenn die Ampel das Geld für die benötigten Baumaßnahmen der DB AG als Projektzuschüsse geben würde“. Die Ampel habe hingegen noch zusätzlich entschieden, die bisherigen Trassenpreisförderungen zur Entlastung der Unternehmen in 2024 drastisch zu kürzen. Grüne wollen Reform des Trassenpreissystems Die Koalition habe einen riesigen Berg an Versäumnissen der Vorgängerregierung abzutragen, sagte Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen). Mit Blick auf die CSU-Verkehrsminister der letzten Jahre fügte sie hinzu: „Eigentlich müsste die Beschwerdestelle für die Fahrgäste die CSU-Parteizentrale sein und nicht die DB AG.“ Schritt für Schritt arbeite man die Probleme nun ab, um die Bahn zu einer Bahn zu machen, „die wieder funktioniert“. Ein Beitrag sei die Schaffung der InfraGo, damit bei Investitionen in die Infrastruktur nicht mehr der Profit, sondern das Gemeinwohl im Fokus steht. Verlinden forderte zugleich eine Reform des Trassenpreissystems. AfD kritisiert Folgen des "49-Euro Billigtickets" Aus Sicht von Wolfgang Wiehle (AfD) ist die Politik schuld am Vertrauensverlust in die Bahn. Wenn auf der einen Seite die Lkw-Maut verdoppelt wird, und dann „Milliarden in das 49-Euro Billigticket“ gesteckt werden, statt in Bahnstrecken und Züge, dürfe man sich nicht wundern, „wenn die Bahn hinten und vorne nicht funktioniert“. Ein staatlich verordneter Preis, wie im Sozialismus, führe zu schlechten Produkten und tiefen Löchern in den Kassen, sagte der AfD-Abgeordnete. Regierung moniert viel Lärm um nichts Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Michael Theurer (FDP), kritisierte „die reißerische Berichterstattung des Spiegels“. Schon im April sei mit der Vorstellung des Fahrplans für 2025 deutlich geworden, dass es zu keinen Streichungen kommt. „Also viel Lärm um nichts“, resümierte Theurer. FDP: Ampel hat die Unterfinanzierung durchbrochen Die Ampel habe ein ganz klares Bekenntnis zur Bahninfrastruktur gemacht, sagte Valentin Abel (FDP). „Wir haben die Unterfinanzierung durchbrochen, die es seit Jahrzehnten systematisch gibt.“ Gelungen sei das unter Einhaltung der Schuldenbremse. „Das ist kein Widerspruch“, sagte Abel. „Wir haben kein Einnahme-, wir haben ein Ausgabeproblem.“ Alles sei eine Frage der Priorisierung. „Diese Priorisierung haben wir bei der Infrastruktur insbesondere im Verkehrssektor deutlich besser gemacht als die Regierung davor“, befand der FDP-Abgeordnete. (hau/05.07.2024)
05.07.2024 15:00
Erste Aussprache über ein "Covid-19-Rehabi­litierungs­gesetz"
Die AfD-Fraktion fordert die Rehabilitierung von Personen, die wegen Verstößen gegen Corona-Auflagen verurteilt wurden. Der Bundestag hat am Freitag, 5. Juli 2024, erstmal einen entsprechenden Gesetzentwurf der AfD „zur Rehabilitierung von Personen, die aufgrund von Verstößen gegen Verhaltenspflichten zur Verhinderung der Verbreitung der Covid-19-Krankheit wegen einer Straftat verurteilt oder nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz mit einer Geldbuße belegt wurden“ (Covid-19-Rehabilitierungsgesetz, 12/12034) beraten. Die AfD hat zudem einen Antrag eingebracht, in dem es um die „Rehabilitierung von Soldaten und Reservisten wegen Verstößen gegen die Duldungspflicht betreffend die Covid-19-Schutzimpfung“ (20/12093) geht. Beide Vorlagen wurden im Anschluss an die Aussprache an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen übernimmt in beiden Fällen der Rechtsausschuss die Federführung. Gesetzentwurf der AfD Der Gesetzentwurf der AfD sieht vor, die strafgerichtlichen Urteile und Bußgeldbescheide aufzuheben, die aufgrund von Verstößen gegen die Verhaltenspflichten zur Verhinderung der Verbreitung der Covid-19-Krankheit ergangen sind oder erlassen wurden. Die Urteile sollen nach dem Willen der Fraktion pauschal durch Gesetz aufgehoben werden. Gezahlte Geldstrafen sollen zurückgezahlt werden, heißt es in dem Antrag. Wird das Verfahren durch Auflage eingestellt, soll es zur Rückzahlung oder einer Kompensation kommen, schreiben die Abgeordneten. Einträge im Bundeszentralregister will die Fraktion getilgt wissen. Die Aufhebung der Urteile solle für den einzelnen Betroffenen mit einer Entschädigung in Höhe der nachgewiesen aufgewandten Kosten der Rechtsverteidigung verbunden sein. Ebenso sollen die Bußgeldbescheide, die wegen Verstößen aufgrund von Bestimmungen ergangen sind, aufgehoben und Geldbußen zurückgezahlt werden. Laufende Straf- und Bußgeldverfahren sollen nach dem Willen der Fraktion eingestellt werden. (hau/05.07.2024)
05.07.2024 14:00
Schutz von Schwangeren vor Belästigungen an Bera­tungsstellen beschlossen
Der Bundestag hat am Freitag, 5. Juli 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (20/10861) in der vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geänderten Fassung (20/12151) angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 381 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 169 lehnten ihn ab. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Schwangere vor Belästigungen an Beratungsstellen zu schützen. Abstimmung Gesetzentwurf der Bundesregierung Schwangere sollen vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner geschützt werden. Mit einer Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes will die Bundesregierung nach eigener Aussage „die Rechte der Schwangeren sowie das Beratungs- und Schutzkonzept in seiner Gesamtheit stärken“. Vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, fänden mit zunehmender Häufigkeit Protestaktionen von Abtreibungsgegnern statt, schreibt die Bundesregierung. Dabei würden sowohl Schwangere als auch das Fachpersonal zum Teil gezielt gegen ihren Willen angesprochen, um ihnen zum Beispiel eine andere Meinung zu Schwangerschaftsabbrüchen aufzudrängen. Zudem würden sie mit unwahren oder verstörenden Inhalten konfrontiert, die geeignet seien, die Beratung zu beeinträchtigen. Die Schwangeren treffe das oftmals in einer schon bestehenden besonderen physischen und psychischen Belastungssituation. "Letztverantwortung der Schwangeren sicherstellen" Solche Verhaltensweisen, die nicht auf einen einvernehmlichen Austausch von Argumenten und sachlich zutreffenden Informationen abzielen, können aus Sicht der Bundesregierung das gesetzlich geschützte Regelungskonzept unterlaufen und die Inanspruchnahme der Schwangerschaftskonfliktberatung oder den Zugang zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, beeinträchtigen. Deshalb sei es zum einen erforderlich, die Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit sicherzustellen. Zum anderen gehe es auch darum, dass das Fachpersonal seine Aufgabe möglichst ungestört ausüben kann. Durch die Änderungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz werden bestimmte, "nicht hinnehmbare Verhaltensweisen" untersagt, „wenn diese geeignet sind, die Inanspruchnahme der Beratung in der Beratungsstelle oder den Zugang zu Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, zu beeinträchtigen“. Dies gelte nur für wahrnehmbare Verhaltensweisen in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Bußgelder bis zu 5.000 Euro Unter diesen Voraussetzungen wird mit dem Gesetz beispielsweise untersagt werden, das Betreten der Einrichtungen durch Hindernisse absichtlich zu erschweren, einer Schwangere gegen ihren erkennbaren Willen die eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder verstörenden Inhalten zu konfrontieren. Verstöße gegen diese Verbote sollen künftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden. (hau/05.07.2024)
05.07.2024 13:30
Abschöpfung kriminell erlangter Vermögen
Der Bundestag hat am Freitag, 5. Juli 2024, erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Kriminell erlangte Vermögen konsequent abschöpfen – Vermögensermittlungs- und Einziehungsverfahren außerhalb des Strafrechts schaffen“ (20/11966) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Antrag der Union In ihrem Antrag fordert die Union, dass die bisher über Polizei- und Zollbehörden verstreuten polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Bereich der Finanzkriminalität, des Schmuggels und der Sanktionsdurchsetzung zu einer geschlossenen und schlagkräftigen Zollpolizei im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums gebündelt werden. Diese Zollpolizei solle „zum Aufspüren von verdächtigen Vermögensgegenständen und Vermögensgegenständen ungeklärter Herkunft und zur Durchführung von administrativen Vermögensermittlungsverfahren bei verdächtigen Vermögensgegenständen und Vermögensgegenständen ungeklärter Herkunft ermächtigt“ werden. Administrative Ermittlungen sollten bereits möglich werden, selbst wenn bei verdächtigen Vermögensgegenständen und solchen ungeklärter Herkunft die Schwelle eines strafrechtlichen Anfangsverdachts noch nicht erreicht sei. Ermittlungen in diesem Sinn sollen möglich werden, wenn der fragliche Vermögenswert mehr als 50.000 Euro umfasst. Bei verdächtigen Edelmetallen, Edelsteinen, Krypto-Werten, Schmuck, Uhren, Bargeld, Kunstgegenständen oder Antiquitäten soll die Schwelle lediglich 10.000 Euro betragen. (bal/hau/05.07.2024)
05.07.2024 12:35
Bundestag beschließt Agrarpaket zur Entlas­tung der Landwirtschaft
Der Bundestag hat am Freitag, 5. Juli 2024, drei Gesetze des sogenannten Agrarpakets der Koalition beschlossen. So wurde mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen das Votum von CDU/CSU und AfD bei Enthaltung der Gruppe Die Linke der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur ersten Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes (20/10819) in einer vom Agrarausschuss geänderten Fassung angenommen. Ebenso angenommen wurde ein Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften (20/11948) in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der CDU/CSU, AfD und die Gruppe Die Linke. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (20/11947) in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und AfD gegen die Stimmen von CDU/CSU und die Gruppe Die Linke beschlossen. Ein von den Koalitionsfraktionen zur Abstimmung über das GAP-Konditionalitäten-Gesetz vorgelegter Entschließungsantrag (20/12155) wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der CDU/CSU und AfD bei Enthaltung der Gruppe Die Linke angenommen. Demnach sollen unter andrem die förderrechtlichen Genehmigungen bei der Umwandlung von Dauergrünland in nicht landwirtschaftliche Flächen abgeschafft und die Form- und Größenvorgaben für Blühflächen sowie Blühstreifen weitestgehend gestrichen werden. Hingegen abgelehnt wurde ein Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel "Landwirtschaft tatsächlich entlasten – Versprechen der Bundesregierung umgehend umsetzen" (20/11951). Die Vorlage fand keine Mehrheit gegen die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Gruppe Die Linke bei Zustimmung der Antragsteller und Enthaltung der AfD. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Die deutsche Landwirtschaft wirklich entlasten" (20/11958). Der Antrag verfehlte gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen bei Zustimmung durch die Antragsteller die nötige Mehrheit. Die Abstimmungen erfolgten auf Grundlage einer Reihe von Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (20/12147, 20/12148, 20/12156, 20/12157). Zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Verlängerung der Tarifermäßigung hat der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (20/12152) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung (20/12153) zur Finanzierbarkeit vorgelegt. Grüne: Ein guter Vorschlag und ein guter Start Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte die Position des Deutschen Bauernverbands. Anstatt zurückzublicken, sollten die Fragen einer zukunftsfähigen Landwirtschaft und Ernährungssicherheit diskutiert werden, das habe die Ampel getan. "Was wir heute abstimmen, ist ein guter Vorschlag und ein guter Start", sagte sie. SPD: Ein großartiges Paket Dem schloss sich Susanne Mittag (SPD) an und sprach von "einem großartigen Paket“. Landwirte, Angestellte und Verbraucher würden von den Maßnahmen profitieren. CDU/CSU: Das Paket ist eine Enttäuschung Die Opposition übte heftige Kritik. Hermann Färber (CDU/CSU) nannte das Paket "eine Enttäuschung". Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft verwies auf die Erwartungen, die nach den Protesten entstanden seien, und unterstrich, dass "das Vertrauen in die Politik" bei den Landwirten mit diesem Vorhaben nicht gestärkt worden sei. AfD: Agrarpaket ist eine Mogelpackung Auch Stephan Protschka (AfD) kritisierte das Vorhaben: "Das sogenannte Agrarpaket ist eine Mogelpackung und nicht einmal ansatzweise geeignet, um Bauernfamilien spürbar zu entlasten", sagte er. Die Ampel drücke sich leider davor, die eigentlichen Probleme, wie die zu hohen Energiekosten, die Dumping-Importe und die immensen bürokratischen Belastungen, anzugehen. Linke: Ampel hat sich nicht genug Zeit genommen Ina Latendorf (Gruppe Die Linke) bemängelte, dass die Ampel sich erst in der vergangenen Woche auf die Reformen geeinigt habe, für eine gründliche Auseinandersetzung damit sei leider keine Zeit gewesen. Außerdem sei verpasst worden, die Stellung der Erzeuger innerhalb der Wertschöpfungskette zu stärken. FDP: Liberale waren treibende Kraft der Reform Gero Hocker (FDP) relativierte die Kritik und verwies auf "die Erfolge" wie Tarifglättung, Wegfall der Flächenstilllegung und Stärkung der Erzeuger in der Wertschöpfungskette. Die Liberalen seien "die treibende Kraft bei den Reformen gewesen". Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes Im Zuge der jüngsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist auf EU-Ebene müssen die neuen Vorgaben in heimisches Recht überführt werden. Dazu hat die Bundesregierung ihren Entwurf des ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes (20/10819) vorgelegt. Dabei wurden Änderungen vorgenommen, die unter anderem zwei neue Öko-Regelungen vorsehen. Demnach soll es neben einem Angebot für Milchviehbetriebe mit Weidehaltung eine weitere Öko-Regelung für Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität geben. Die genaue Ausgestaltung der beiden Öko-Regelungen soll in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Die Öko-Regelungen sollen, anders als ursprünglich vorgesehen, nicht aus Kürzungen der Flächenprämie, sondern aus freien Mitteln finanziert werden. Betriebe sollen die Hilfen dafür im nächsten Jahr für 2026 beantragen können. Das Gesetz enthält auch Regelungen zur Datenübermittlung zwischen den jeweils zuständigen Stellen. Dazu sollen die Mitgliedstaaten die geltenden Kontroll- und Durchsetzungssysteme im Bereich des Sozial- und Arbeitsrechts nutzen. Änderungen im Agrarausschuss Im Landwirtschaftsausschuss vorgenommene Änderungen des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes sehen neben arbeitsrechtlichen Verbesserungen auch zwei neue Öko-Regelungen vor. Demnach soll es neben einem Angebot für Milchviehbetriebe mit Weidehaltung eine weitere Öko-Regelung für Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität geben. Die neuen Öko-Regelungen sollen, anders als ursprünglich vorgesehen, nicht aus Kürzungen der Flächenprämie, sondern aus freien Mitteln finanziert werden. Betriebe sollen die neuen Öko-Regelungen im nächsten Jahr für 2026 beantragen können. Ein weiterer Punkt betrifft den Bürokratieabbau: Durch Erleichterungen im GAP-Konditionalitäten-Gesetz wird auf die Pflicht zur Stilllegung von vier Prozent der Ackerfläche ab 2025 verzichtet. Zudem werden GAP-Zahlungen zukünftig an die Einhaltung bestimmter arbeitsschutzrechtlicher sowie arbeitsrechtlicher Vorschriften aus den Bereichen Beschäftigung, Gesundheit und Sicherheit geknüpft. Ziel der sozialen Konditionalität sei, die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften zu fördern und so zur Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft beizutragen. Änderung agrarrechtlicher Vorschriften Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) von 2021, um unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette (UTP-Richtlinie) zu verhindern, soll reformiert werden. Das sieht der Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften (20/11948) vor. Das AgrarOLkG ist im Juni 2021 in Kraft getreten und soll Lieferanten entlang der Wertschöpfungskette gegen unlautere Handelspraktiken wie kurzfristige Stornierung verderblicher Agrarprodukte oder Lebensmittel, Zahlungsfristen oder Beteiligungen der Lieferanten an Kosten für die Lagerung der Ware, schützen. So ist beispielsweise ein dauerhafter Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken, wie Zahlungsziele von über 30 Tagen für verderbliche und von über 60 Tagen für andere Agrar-, Fischerei- und Lebensmittel, sowie ein Verbot von Retouren dieser Waren vorgesehen. Im November 2023 wurden die Ergebnisse einer umfassenden Evaluierung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht. Dadurch wurde deutlich, dass unlautere Praktiken angewendet werden, die über die mit dem AgrarOLkG verbotenen Praktiken hinausgehen. Der Vorschlag der Ampelfraktionen sieht vor, dass Lieferanten, die bislang nur befristet vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst waren, dauerhaft in den Schutzbereich einbezogen werden. Das Retourenverbot (Paragraf 12) und das Verbot von Vereinbarungen zu Lagerkosten (Paragraf 14) werden durch Ausnahmen ergänzt. Die UTP-Verbote werden durch ein Umgehungsverbot ergänzt. Die Vorschriften zur Einbeziehung des Bundeskartellamtes in die Entscheidungen der Durchsetzungsbehörde werden aufgehoben und durch eine Befugnis zum gegenseitigen Informationsaustausch beider Behörden ersetzt. Das Marktorganisationsgesetz wird an die Regelung im Verwaltungsverfahrensgesetz angepasst. Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (20/11947) zielt darauf ab, eine steuerliche Tarifermäßigung für diese Einkünfte befristet bis zum Jahr 2028 einzuführen. Damit wird eine Regelung wieder eingeführt, die bereits bis zum Veranlagungszeitraum 2022 galt. Mit der Maßnahme soll die steuerliche Progressionswirkung abgemildert werden, indem die Steuer auf einen Betrag gesenkt wird, der sich ergäbe, wenn über drei Jahre hinweg gleichmäßige Einkünfte erwirtschaftet worden wären. Die Steuermindereinnahmen werden auf 150 Millionen Euro für einen Dreijahreszeitraum geschätzt. Damit sollen Gewinnschwankungen aufgrund von Wetterbedingungen abgefedert werden. Die Gewinnglättung (eigentlich Tarifermäßigung) ist rückwirkend ab 2023 vorgesehen und soll für drei Jahre gelten. Landwirte könnten so rund 50 Millionen Euro Steuern sparen, schätzt die Bundesregierung. Allerdings wurden über die nur noch bis 2026 gezahlten Agrardieselbeihilfen Landwirte um rund 440 Millionen Euro pro Jahr von der Mineralölsteuer entlastet. Im parlamentarischen Verfahren haben die Ampel-Fraktionen im Finanzausschuss durch einen Änderungsantrag erwirkt, dass eine doppelte steuerliche Inanspruchnahme der Tarifglättung mit Verlustrückträgen vermieden werden soll. Antrag der Unionsfraktion Die CDU/CSU-Fraktion fordert in ihrem Antrag (20/11951) die Bundesregierung auf, ihre Zusagen (20/10057), die im Zuge der Bauernproteste im Januar gemacht wurden, wie vereinbart vor der Sommerpause 2024 umzusetzen. Anfang des Jahres habe der Bundestag beschlossen, „noch im ersten Quartal 2024 konkrete Vorhaben aufzulisten, die der Landwirtschaft Planungssicherheit und Entlastungen geben, und bis zum Sommer entsprechende Maßnahmen zu beschließen“. Das sei bislang nicht passiert. Deshalb fordert die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung auf, „ihren eigenen Ankündigungen Taten folgen zu lassen und die den deutschen Land- und Forstwirten von den Koalitionsfraktionen gegebenen Zusicherungen endlich auch umgehend umzusetzen“, heißt es in dem Antrag. Dafür solle vor der parlamentarischen Sommerpause 2024 ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, mit dem insbesondere die von der Regierungskoalition deutlich erhöhte steuerliche Belastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe insgesamt auf ein Niveau abzusenken sei, das dem europäischen Durchschnitt entspreche sowie eine deutliche Verbesserung der Liquidität der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zur Folge habe. Außerdem solle es „einen raschen und spürbaren Abbau der bürokratischen Lasten“ für land- und forstwirtschaftliche Betriebe geben, aktuell insbesondere durch eine ausschließliche „Eins-zu-eins“-Umsetzung der von der EU ermöglichten Erleichterungen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik. Schließlich solle die Bundesregierung dafür sorgen, dass alternative Antriebstechnologien in der Landwirtschaft sowie alternative und nachhaltig erzeugte Kraftstoffe stärker gefördert werden. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag mit dem Titel „Die deutsche Landwirtschaft wirklich entlasten“ (20/11958) den Abbau „überbordender Bürokratie und Überregulierungen“, die Rücknahme der im Frühjahr beschlossenen Abschaffung der Agrardieselrückerstattung sowie eine komplette Überarbeitung der Dünge- und Pflanzenschutzverordnungen sowie der Nutztierhaltungsverordnungen. Auf internationaler Ebene solle sich die Bundesregierung ferner dafür einsetzen, einem EU-Beitritt der Ukraine nicht zuzustimmen, heißt es weiter. (nki/05.07.2024)
05.07.2024 11:15
Strukturwandel in ostdeutschen Kohleregionen unterschiedlich beurteilt
Braunkohletagebau, Abbaugebiet.
05.07.2024 09:45
Höchstspannungslei­tun­gen in den Bundes­be­darfsplan aufgenommen
Der Bundestag hat am Freitag, 5. Juli 2024, den ersten Teil des Gesetzentwurfs der Bundesregierung "zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes" (20/11226, 20/11558, 20/11685 Nr.9) angenommen und den übrigen Teil späteren Beschlussfassungen vorzubehalten. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/12145). Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dagegen die Unionsfraktion die AfD-Fraktion, die beiden Gruppen Die Linke und BSW sowie der fraktionslose Abgeordnete Robert Farle. Beschluss über übrige Gesetzesteile vertagt Die Entscheidung über den Bundesbedarfsplan vorzuziehen und die übrigen Gesetzesteile später zu beschließen, begründen die Koalitionsfraktionen unter anderem damit, dass in den Bundesbedarfsplan weitere Vorhaben unabhängig von der nächsten turnusmäßigen Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes vorab bereits aufgenommen werden sollen. Die Bundesnetzagentur habe im Rahmen der Prüfung des Netzentwicklungsplans Strom 2023 bis 2037/2045 die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf der Vorhaben geprüft. Die Bundesnetzagentur habe für die betroffenen Vorhaben eine vorläufige Auswertung des Umweltberichts erstellt. Diese Auswertung sei bei der Entscheidung berücksichtigt worden. Hierdurch werde eine wirksame Umweltvorsorge sichergestellt. Der Bundesbedarfsplan umfasst Vorhaben, die der Anpassung, Entwicklung und dem Ausbau der Übertragungsnetze zur Einbindung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen, zur Interoperabilität der Elektrizitätsnetze innerhalb der Europäischen Union, zum Anschluss neuer Kraftwerke oder zur Vermeidung struktureller Engpässe im Übertragungsnetz dienen. Er stellt die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringliche Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs fest. Damit die Vorhabenträger schnellstmöglich einen Antrag auf Planfeststellung stellen können, sei eine frühzeitige Aufnahme der Vorhaben in das Bundesbedarfsplangesetz erforderlich, heißt es in der Beschlussempfehlung. Da die neuen Vorhaben mit den bereits in Planung befindlichen Vorhaben 81 (Höchstspannungsleitung von Hemmingstedt/Lieth/Lohe-Rickelshof/Wöhrden nach Klein Rogahn/Stralendorf/Warsow/Holthusen/Schossin) und 82 (Höchstspannungsleitung von Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede nach Bürstadt) gebündelt werden und diese Planungen nicht verzögert werden sollen, erweise sich ein Vorziehen selbst um wenige Monate als erforderlich. Daher sei es ausnahmsweise geboten, die Vorhaben – kurz vor der eigentlichen Novelle auf Basis der Bestätigung des Netzentwicklungsplans – bereits jetzt in das Bundesbedarfsplangesetz aufzunehmen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die EU-Richtlinie 2023/2413 zur Änderung der EU-Richtlinie 2018/2001 sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen der EU auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert wird. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der Richtlinie Maßnahmen vorgesehen, um die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien deutlich zu beschleunigen. Dazu sind von Mitgliedstaaten Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien auszuweisen, in denen Vorhaben in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren genehmigt werden. Auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten werden die Genehmigungsverfahren angepasst. Zudem können Mitgliedstaaten Infrastrukturgebiete ausweisen, um auch hier zu vereinfachten und beschleunigten Verfahren zu gelangen. Dazu führt die Bundesregierung im Gesetzentwurf aus: „Die Änderungen fügen sich in die Gesamtlinie Deutschlands ein, seine gesamte Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad auszurichten, zu dem sich Deutschland und die Europäische Union im Rahmen des Übereinkommens von Paris verpflichtet haben. Die Stromversorgung soll im Jahr 2030 zu mindestens 80 Prozent auf erneuerbaren Energien beruhen. Für die Erreichung dieses Ziels sind massive Anstrengungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien sowie beim Ausbau der Stromnetze erforderlich.“ Anlagen zur Wasserstofferzeugung auf See Darüber hinaus macht die EU- Richtlinie 2010/750 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) Vorgaben zu Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff. Zudem soll die Errichtung von Anlagen zur Wasserstofferzeugung auf See im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Ferner soll die EU-Verordnung 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe den Aufbau von Ladeinfrastruktur in der gesamten EU beschleunigen und vereinheitlichen. Der Gesetzentwurf soll die planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der EU-Richtlinie 2018/2001 in den Bereichen Windenergie auf See sowie Stromnetze umsetzen. Daneben werden Regelungen der EU-Richtlinie 2010/75 über Industrieemissionen, soweit noch nicht durch bestehende Vorschriften abgedeckt, umgesetzt. Es werden Änderungen im Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz) im Energiewirtschaftsgesetz sowie im Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) vorgenommen. Darüber hinaus wird das Bundesbedarfsplangesetz geändert. (hau/mis/05.07.2024)
05.07.2024 09:00
Bundestag beschließt Gesetz zu Anwalts-, Notar- und Steuerberaterkammern
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Juli 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe“ (20/8674) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (20/12144) angenommen. Gegenüber dem Regierungsentwurf hatte der Rechtsausschuss diverse Änderungen vorgenommen, die unter anderem den Umgang mit Doppelmitgliedschaften in Kammern betreffen. Für den Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Regionale Notar- und Rechtsanwaltskammern, die Bundesnotarkammer, die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die Patentanwaltskammer (PAK) und die Bundessteuerberaterkammer können dem Gesetz zufolge künftig Versammlungen in hybrider oder virtueller Form abhalten. Geändert wurde auch die Wirtschaftsprüfungsordnung. Ziel dieser Änderung ist es laut Bundesregierung, „einer drohenden Überlastung der Aufsichtsbehörden und des Berufsgerichts entgegenzuwirken". Das Berufsgericht soll in Anbetracht zu erwartender umfangreicher Gerichtsverfahren besser aufgestellt werden, indem effizientere berufsgerichtliche Verfahren ermöglicht werden.“(hau/scr/04.07.2024)
04.07.2024 23:35
Bilanz der Special Olympics World Games debattiert
Über Sportpolitik hat der Bundestag am Donnerstag, 4. Juli 2024, zu später Stunde debattiert. Grundlage war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Ein Jahr nach den Special Olympics World Games – Zeit für eine Bilanz“ (20/11432). Der Antrag wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Sportausschuss überwiesen. Antrag der CDU/CSU-Fraktion Die Abgeordneten erinnern in ihrem Antrag an die „Special Olympics World Games“, die vom 17. bis zum 25. Juni 2023 in Berlin stattgefunden haben. Etwa 7.000 Athleten aus 190 Ländern hätten daran teilgenommen. „Die Veranstaltung stellte das größte Sportereignis in Deutschland seit Ausrichtung der Olympischen Spiele 1972 dar und galt als wichtiger Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Situation der Sportler mit intellektuellen Beeinträchtigungen beziehungsweise mehrfacher Behinderung“, heißt es in der Vorlage. Die Unionsfraktion will nun wissen, ob und inwieweit das Sportereignis - wie gewünscht - tatsächlich ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Situation der Sportler mit intellektuellen Beeinträchtigungen beziehungsweise mehrfacher Behinderung war. Die Bundesregierung wird aufgefordert, darzulegen, wie sich die Situation von Menschen mit Behinderungen im Sport seit dem Ende der „Special Olympics World Games“ verändert hat und zu erklären, inwieweit die Erfahrungen der Bundesregierung mit den „Special Olympics World Games“ Einfluss auf die Sportpolitik für Menschen mit Behinderungen bereits gehabt hat und aktuell hat. Darüber hinaus fordern sie eine angemessene finanzielle Förderung des „Team Special Olympics Deutschland“ und eine angemessene Berücksichtigung im Entwicklungsplan Sport, „sofern er eine Weiterentwicklung erfährt“. (mis/hau/04.07.2024)
04.07.2024 22:20
Steuerliche Förderung energetischer Sanierungs­maßnahmen geändert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Juli 2024, Änderungen bei der steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen beschlossen. Die entsprechende Verordnung der Bundesregierung (20/11646, 20/11839 Nr. 2) wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der CDU/CSU-Fraktion und der Gruppe Die Linke angenommen. Den Abgeordneten lag dazu eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (20/12055). Verordnung der Bundesregierung Durch Änderung der betroffenen Anlagen der Verordnung werden laut Bundesregierung die Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen in das Steuerrecht übertragen, um den angestrebten technischen Gleichlauf der zuwendungsrechtlichen und der ertragsteuerrechtlichen Förderungen wiederherzustellen. Dabei geht es unter anderem um den sommerlichen Wärmeschutz, die Erneuerung der Heizungsanlage, den Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung sowie die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. (hau/bal/04.07.2024)
04.07.2024 22:05
Anträge zum „digitalen Euro“ abgelehnt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Juli 2024, zwei Anträge zum digitalen Euro abgelehnt. Gegen den Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Abstimmung über den digitalen Euro im Bundestag bindend machen“ (20/9133) stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dafür die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte das Parlament den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Bargeld als einziges gesetzliches Zahlungsmittel bewahren und Überwachung der Bürger durch digitales Zentralbankgeld verhindern" (20/9144) ab. Zu beiden Anträgen lagen Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses vor (20/10661). Antrag der Union Die CDU/CSU-Fraktion fordert in ihrem Antrag (20/9133) die Bundesregierung dazu auf, „sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung dazu zu bekennen, der Einführung eines digitalen Euro im Rat der Europäischen Union nur dann zuzustimmen, wenn sich der Deutsche Bundestag zuvor für dessen Einführung ausgesprochen hat“. Auch gegenüber der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und den anderen EU-Mitgliedstaaten solle sich die Bundesregierung für eine Zustimmungspflicht der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten einsetzen. Eine Schwächung des Bargelds lehnt die CDU/CSU-Fraktion ab. Die Bundesregierung solle jeglichen Initiativen auf EU-Ebene „entschieden entgegentreten und insbesondere dafür Sorge tragen, dass der Status des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel unangetastet bleibt“. Auch solle die Bundesregierung zu einer „breiten gesellschaftlichen Debatte zum digitalen Euro in Deutschland beitragen“. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion forderte in ihrem Antrag (20/9144), dass die Bundesregierung sicherstellen soll, dass die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken des Eurosystems keine digitalen Zentralbankwährungen ausgeben dürfen. Auch sollte die Regierung sich auf europäischer Ebene gegen die Einführung einer digitalen Zentralbankwährung einsetzen, verlangte die AfD-Fraktion. Ferner verlangte sie eine Erweiterung des Grundgesetzes um ein Recht „zur uneingeschränkten Nutzung von Bargeld“. (hau/bal/04.07.2024)
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