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Die EU besteht darauf, nicht nur missliebige russische Journalisten, Politiker, Sänger und Geschäftsleute persönlich zu sanktionieren, sondern die Sanktionen auch auf Sippenhaftung für deren Verwandte auszudehnen. Nachdem der EuGH geschiedene Ehefrauen – unter anderem von Fridman und Prigoschin – zunächst von den Sanktionslisten streichen ließ, beschloss der EU-Rat am Dienstag eine Regelung, die auch das wieder ermöglicht.